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Kein Anspruch auf Sitzplatz im Bus


Verden (dpa). Kinder haben im Schulbus keinen Rechtsanspruch auf einen Sitzplatz und können auch stehend befördert werden. Das hat das Landgericht Verden (Niedersachsen) am Mittwoch entschieden und die Klage einer neunjährigen Grundschülerin auf Schmerzensgeld abgewiesen. Das Mädchen war im Dezember 2004 bei einer Vollbremsung im Schulbus gestürzt und hatte sich Prellungen sowie Verletzungen am Mund und den Zähnen zugezogen. Die Schülerin musste im Gang stehen, da es keinen freien Sitzplatz gab. Das Mädchen verlangte vom Landkreis Diepholz, dem Träger der Schülerbeförderung, 2000 Euro Schmerzensgeld. Die Schülerin, die sich durch ihre Eltern rechtlich vertreten ließ, argumentierte, der Landkreis müsse die Schülerbeförderung für alle Kinder gefahrlos gewährleisten. Dazu müsse er zumindest jedem Grundschüler einen Sitzplatz garantieren. Das Gericht entschied jedoch, dass ein Anspruch auf eine Sitzplatzgarantie nicht zu gewährleisten sei. Der Landkreis habe lediglich sicherzustellen, dass die eingesetzten Schulbusse die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Personennahverkehr besitzen. Az: 7 O 167/05

Artikel vom 08.09.2005