Gütersloh (WB/mdel). Der Weberei-Verein hat gestern vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm eine empfindliche Schlappe einstecken müssen. In einem so genannten Teil-Urteil entschied die Kammer, dass die am 2. März 2004 ausgesprochene Kündigung gegenüber Geschäftsführer Andreas Voßhenrich-Werner nicht rechtens war. Das LAG kassierte damit ein Urteil des Bielefelder Arbeitsgerichtes vom Dezember. Ob die Weberei die Kündigung tatsächlich zurücknehmen muss, ist offen, weil noch ein weiteres Verfahren anhängig ist.Lokalteil