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Versmold
Schlagbäume: Sie wurden in Versmold endgültig am 1. Juli 1922 aus dem Straßenbild verbannt. Bis dahin regelten sie den Straßenverkehr und fanden sich seit 1884 an den Hebestellen, die verpachtet wurden. Die Pächter erhielten damals das Recht, von jedem Fuhrwerk, das den Schlagbaum passierte, Chausseegeld zu erheben. Es betrug bei »halbmeiliger Hebebefugnis« für ein Pferd fünf Pfennig.
© VERSMOLDER ANZEIGER Folge 613

Artikel vom 24.11.2005