26.11.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Herford
Vollbürger: Vollbürger waren nach der Landgemeindeordnung von 1841 jene alt eingesessenen Einwohner, denen der Gemeinderat besonderes Vertrauen aussprach, außerdem Hausbesitzer, die jährlich mindestens zwei Taler Hauptsteuer zahlten. Wo mehr als 20 Vollbürger eingetragen waren, wie in fast allen Gemeinden des Landkreises Herford, wurde eine sechsköpfige Gemeindevertretung gewählt.
© HERFORDER KREISBLATTFolge 616

Artikel vom 26.11.2005