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Am Senner Hellweg schwappt der Autobahnlärm ungemindert in das angrenzende Wohngebiet. An eine Besserung ist nicht zu denken.

An Lärmschutz ist nicht zu denken

A 2 in Sennestadt: Erneuter Vorstoß gescheitert - Werte für Gewerbegebiet

Von Paul Siegfried Schulz
Sennestadt (pss). Es war ein erneuter Versuch, für die Anwohner der A 2 in Sennestadt Lärmschutz zu erreichen. Ein Versuch, der, wie alle anderen zuvor, wiederum scheiterte.

Die CDU-Fraktion hatte mit einer Anfrage an das Bielefelder Umweltamt das Thema erneut auf den Tisch gebracht. Und erhielt in der Antwort die niederschmetternde Auskunft, dass sowohl Lärmschutzwände entlang der Autobahn parallel zur Lämershagener Straße als auch lärmsanierende Maßnahmen »nicht durchgeführt werden und auch absehbar nicht geplant sind«.
Was war nicht schon alles unternommen worden, um nach dem dreispurigen Ausbau der A 2 im Sennestädter Gebiet Lärmschutzmaßnahmen durchzusetzen. Doch die Anhörungen in der Bezirksvertretung unter Beteiligung des Autobahnamtes Hamm waren ebenso erfolglos geblieben wie die beiden Petitionen an den Bundestag und den Landtag in Düsseldorf. Der Knackpunkt in der Angelegenheit: Die Autobahn führt an dieser Stelle an Gewerbegebieten vorbei, die eigentlichen Wohngebiete liegen dahinter. Da für Gewerbegebiete höhere Dezibelwerte gelten als für Wohngebiete, ist der Baulastträger - hier der Bund als Träger der Bundesautobahn - zu keinen Maßnahmen verpflichtet, wenn die Grenzwerte für Gewerbegebiete eingehalten werden.
Diese Grenzwerte, so wird argumentiert, werden nicht überschritten. Dabei beruft sich der Bund - vertreten durch den Landesbetrieb Straßen - auf das das Lärmbelastungsniveau aus dem Jahr 1999. Das wurde hochgerechnet auf 2005. Das Ergebnis: Die ermittelten Immissionspegel an Wohngebäuden im Bereich Senner Hellweg und Lämershagener Straße »überschreiten nicht die für die Lärmsanierung von Gewerbegebieten maßgeblichen Immissionsgrenzwerte«. An der Lämershagener Straße würden sogar Mischgebietsgrenzwerte tags und nachts eingehalten.
Anders sieht dies die städtische Lärmminderungsplanung. In der städtischen Lärmkartierung wird dem entsprechenden Gebiet bescheinigt, dass die Immissionsgrenzwerte der Straßenverkehrslärmschutzverordnng überschritten werden. Allerdings: Die Ermittlung dieser Grenzwerte orientiert sich an strengeren Schutzmaßstäben als die für Lärmsanierungsmaßnahmen.
Und: Die städtische Lärmmminderungsplanung kann die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen durch den Baulastträger von Autobahnen nicht zwingend einfordern oder gar veranlassen. Der Bau einer Lärmschutzmaßnahme könne auf Anregung grundsätzlich nur einvernehmlich und freiwillig durch den Straßenbaulastträger erfolgen, erklärt das Bielefelder Umweltamt.
Und genau an dieser Stelle hakt es. Seit all den Jahren. Der Bund verweist stets auf die Grenzwerte für Gewerbegebiete, die eingehalten würden. Die diesbezügliche Rechtsgrundlage sei unverändert , so dass der Landesbetrieb Straßen als Baulastträger auch keine darüber hinausgehende Anspruchsprüfung vornehmen werde, geht aus dem Schriftverkehr zwischen der Stadt und dem Landesbetrieb hervor. Die Folge: »Da die Realisierung von Schutzmaßnahmen innerhalb der Lärmsanierung eine "freiwillige Leistung" in Abhängigkeit von der Haushaltssituation darstellt, sind derzeit keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 2 vorgesehen.«
Für Bezirksvorsteher Karl Wolff (CDU) ein niederschmetterndes Ergebnis. Er könne nicht nachvollziehen, dass man sich auf Werte aus dem Jahr 1999 berufe. Nach der Grenzöffnung im Osten und der Aufnahme Polens in die EU habe der Verkehr auf der A 2 stark zugenommen, zumal diese Autobahn eine der Hauptverbindungsstrecken überhaupt ist. »Wir werden dran bleiben«, verspricht er weitere Aktivitäten. Dies könne und dürfe nicht das letzte Wort gewesen sein.

Artikel vom 07.09.2005