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Familie ohne Recht auf warmes Wasser

Gericht lehnt Einstweilige Verfügung ab

Von Christian Althoff
Bad Oeynhausen (WB). Seit annähernd sechs Wochen muss eine achtköpfige Familie aus Bad Oeynhausen ohne Heizung und warmes Wasser leben - und das ohne eigenes Verschulden. Der Versuch, den Missstand mit Hilfe einer Einstweiligen Verfügung des Amtsgerichtes zu stoppen, ist gescheitert.

Der Fall dürfte beispiellos sein: Anfang der 90er Jahre hatte ein Bauherr in Bad Oeynhausen drei Reihenhäuser errichtet. Um Kosten zu sparen, hatte der Mann nur das mittlere Gebäude unterkellert, in dem sich die Heizungsanlage für alle drei Häuser befindet.
Als der Bauherr in finanzielle Schwierigkeiten geriet, verkaufte er 1998 die beiden Reihenendhäuser. Sie wurden weiterhin über die gemeinsame Gasheizungsanlage versorgt - bis der Hauseigentümer auch das mittlere Haus, in dem inzwischen ein Mieter wohnte, nicht mehr halten konnte. Die Sparkasse ließ das Gebäude zwangsversteigern, neuer Besitzer ist nun ein Immobilienmakler aus Bad Oeynhausen.
Nachdem sich der Makler geweigert hatte, einen Versorgungsvertrag mit den Gaswerken Westfalica abzuschließen, drehte das Unternehmen am 28. Juli den Gashahn zu. Klaus B., der 1998 eines der Reihenendhäuser erworben hatte: »Wir haben die Immobilie seit Jahren an ein Ehepaar mit sechs Kindern vermietet. Das jüngste ist gerade drei Jahre alt. Seit mehr als fünf Wochen haben unsere Mieter jetzt kein warmes Leitungswasser mehr. Wenn sie sich waschen oder baden wollen, müssen sie auf dem Herd Wasser erhitzen - ein unmöglicher Zustand.«
Alle Versuche, mit dem neuen Besitzer des mittleren Hauses zu einer Einigung zu gelangen, seien gescheitert, erzählt Klaus B.: »Ich nehme an, dass der keinen Versorgungsvertrag abschließt, weil er den Mieter aus seinem Haus haben will.« Klaus B. nahm sich deshalb einen Anwalt, der versuchte, die Gasversorgung seines Hauses per Einstweiliger Verfügung zu erzwingen - vergeblich. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen stellte fest, dass beim Verkauf der beiden Reihenendhäuser weder ein entsprechender Vermerk ins Grundbuch eingetragen noch ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen worden war. »Damit lag nach Einschätzung des Richters kein Grund vor, den Immobilienmakler zu irgendetwas zu zwingen«, sagt der Anwalt von Klaus B. Nach Einschätzung des Rechtsanwaltes hätte allerdings der Mieter des Maklers gute Chancen, die Versorgung mit Gas zu erstreiten. »Aber der klagt nicht - möglicherweise, weil er unerlaubt Umbauten an dem Haus vorgenommen hat und mit einer Kündigung rechnen muss, wenn er sich rührt.«
Hausbesitzer Klaus B. lässt jetzt in seine Immobilie eine eigene Heizung einbauen: »Kein leichtes Unterfangen bei einem Haus, das von acht Menschen bewohnt wird.«
B. rechnet mit einer Bauzeit von drei Wochen - in der Hoffnung, dass Versorgungsunternehmen, Tiefbauer, Maurer, Heizungsinstallateur, Schornsteinbauer, Elektriker, Fliesenleger und Bezirksschornsteinfeger an einem Strang ziehenÉ

Artikel vom 07.09.2005