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Freizeit-Anlage nur
unter Auflagen

Forderung des Landschaftsbeirates

Von Hendrik Uffmann
Bielefeld (WB). Der Landschaftsbeirat der Stadt ist nur unter Beachtung zahlreicher Auflagen für den Bau einer Freizeitanlage auf dem Gelände an der Herforder Straße/Talbrückenstraße, wie sie derzeit in Plänen zweier Investoren als »Beach-Garden« und »Pitch & Putt«-Anlage vorliegen (das WESTFALEN-BLATT berichtete).

In einer Empfehlung, die der Landschaftsbeirat in seiner gestrigen Sitzung an die Verwaltung einstimmig aussprach, gibt es einen Katalog mit Forderungen, die an eine Realisierung einer Freizeitanlage in diesem Bereich gestellt werden sollen. So soll es keine erheblichen Versiegelungen von Flächen und keine Großveranstaltungen geben. Außerdem sollen die Gebäude, die errichtet werden müssten, sich in das Landschaftsbild einpassen und eher entlang der Herforder Straße und möglichst in Straßennähe gebaut werden. Darüber hinaus sollte von der Anlage keine Lärmbelästigung ausgehen. Eine Realisierung eines solchen Freizeitkonzeptes am alternativen Standort auf dem ehemaligen Baumschulgelände in der Nähe des Tierparks Olderdissen lehnte der Beirat gänzlich ab.
Im derzeitigen Stand der Entwicklung des Gebietes an der Herforder Straße kann der Landschaftsbeirat in Sachen Freizeitanlage jedoch nur eine Empfehlung für die weitere Planung der Verwaltung aussprechen und keine Beschlüsse fassen, so Klaus Frank, Abteilungsleiter für Umweltplanung im Umweltamt.
Grundsätzlich begrüßte der Landschaftsbeirat, dass es mit der vorgelegten Planung des Umweltamtes ein Gesamtkonzept für das insgesamt 470 Hektar umfassende Areal an Obersee und Johannisbachaue gebe. »Die Gesamtbilanz muss für die Natur und Landschaft jedoch ausgeglichen sein«, fasste Beirats-Vorsitzende Barbara Bayreuther-Finke in dem Beschluss zusammen. Außerdem forderte das Gremium, den kompletten Bereich der Johannisbachaue als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Besonders betonten die Mitglieder, dass eine eventuelle Freizeitanlage entlang der Herforder Straße die in den Plänen des Umweltamtes vorgesehene Grenzen nicht überschreiten dürfe. »Eine Erweiterung sollte ausgeschlossen werden«, sagte Beirats-Mitglied Ulrike Letschert. Das Wäldchen an der Talbrückenstraße sollte durch eine »Pufferzone« von dem Freizeitgelände abgegrenzt werden.
Klar abgelehnt wurde vom Beirat ein Befahren des Obersees mit Booten. Dagegen solle eine Nutzung des Geländes rund um die Gaststätte Seekrug wie bisher auch, etwa für Drachenfeste, weiterhin möglich bleiben. Der See selbst müsse dafür jedoch komplett geschützt werden. Weitere Informationen im Internet unter
www.bielefeld.de/de/un

Artikel vom 31.08.2005