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Ecstasy dabei: Geldstrafe


Versmold (hj). In Holland war er Anfang April aufgefallen, als er mit Freunden in einem Coffee-Shop einen Joint geraucht hatte und bei einer Kontrolle anschließend festgestellt wurde, dass er eine Tablette Ecstasy bei sich führte. Das Amtsgericht Halle hatte die Anklage gegen den 19-jährigen Versmolder fallen gelassen.
Jetzt stand der Auszubildende erneut vor Gericht. Gestern musste er Amtsrichter Michael Hunke erklären, warum am 30. April bei einer Kontrolle in einer Meller Diskothek erneut eine Tablette mit Ecstasy bei ihm gefunden worden war. »Ein Bekannter von mir muss mir die zugesteckt haben«, hatte der Angeklagte nur diese Erklärung parat. Ansonsten habe er keine Probleme mit Drogen, versucht er Hunke klar zu machen.
»Beim ersten Versuch konnten wir das Verfahren noch einstellen, doch jetzt müssen wir eine Geldbuße verhängen«, kündigte der Richter, nachdem die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe dem 19-Jährigen einen strukturierten und organisierten Lebenswandel bescheinigte. Gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 210 Euro wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. »Weitere Auffälligkeiten werden allerdings sehr viel härter bestraft«, gab Hunke dem Angeklagten mit auf den Weg.

Artikel vom 30.08.2005