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Krankenhäuser
jetzt vergleichbar

»Mathilde« legt Qualitätsbericht vor


Herford (HK/kop). Qualität lässt sich messen - auch im Gesundheitswesen. Einen Beitrag dazu sollen die gesetzlich (Paragraf 137 Sozialgesetzbuch V) geforderten jährlichen Qualitätsberichte für Krankenhäuser leisten, die zum 1. September erstmals Pflicht sind. Dokumentiert wird in den aktuellen Berichten das Jahr 2004. Das Mathilden Hospital Herford war der gesetzlichen Pflicht bereits im Dezember 2004 nachgekommen (das HK berichtete). Nun legt das Krankenhaus eine aktualisierte Fassung vor.
Der Qualitätsbericht stellt neben den allgemeinen Struktur- und Leistungsdaten auch die verschiedenen Fachabteilungen mit ihren Versorgungsschwerpunkten und Leistungsangeboten vor. Dazu gehören: Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Urologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
Die von allen Krankenhäusern vorgelegten Qualitätsberichte sind strukturiert und nach einer bundesweit einheitlichen Vorgabe erstellt. Das stellt sicher, dass die Krankenhäuser regelmäßig qualitätsrelevante Daten für die interessierte Öffentlichkeit veröffentlichen.
Ein umfangreich ausgebautes Qualitätsmanagement besteht im Mathilden Hospital Herford bereits seit vier Jahren. Im Jahr 2001 baute das Unternehmen das Qualitätsmanagementsystem auf, das 2002 erstmalig zertifiziert wurde. 2005 erfolgte die erneute Auszeichnung durch die TÜV Rheinland group.
Interessenten können den Qualitätsbericht des Mathilden Hospitals auch im Internet einsehen:
www.mathilden-hospital.de

Artikel vom 30.08.2005