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Ein gut besuchtes
»Familientreffen«

8. Tag der Selbsthilfegruppen lockt mit Infos

Kreis Gütersloh (fn). Die ehrenamtliche Arbeit bekannt machen, für die Probleme der Betroffenen sensibilisieren und Kontakte ermöglichen - das ist das Anliegen des Tages der Selbsthilfegruppen im Kreis Gütersloh. Am Sonntag wurde er zum achten Mal veranstaltet, und die Resonanz war sehr erfreulich, wie Organisator Manfred Bohnenkamp resümierte.

Mehr als 50 Selbsthilfegruppen und Organisationen hatten sich unter dem Motto »Gemeinsam sind wir stark« am Steinhagener Dietrich-Bonhoeffer-Haus sowie am Familienzentrum versammelt. Ihre Informationen waren gefragt, und die Fachvorträge zur Krebsbehandlung oder zur Borreliose, um nur einige zu nennen, »pickepacke voll«, so Manfred Bohnenkamp.
»Unglaubliche Ansteckungsgefahr« gehe von diesem Tag der Selbsthilfegruppen aus, meinte Landrat Sven-Georg Adenauer, Schirmherr der Veranstaltung. Seit dem vorigen Selbsthilfe-Tag hätten sich wieder 15 neue Gruppen gebildet. Er betonte, dass inzwischen Selbsthilfegruppen als wichtige Partner im Gesundheitswesen ernst genommen werden: »Auf dieses Fachwissen sollten auch Ärzte mehr zurückgreifen.«
Steinhagens Bürgermeister Klaus Besser lobte das Engagement des Teams um Manfred Bohnenkamp, das den Tag in Zusammenarbeit mit der BIGS, der Beratungs- und Informationsstelle Gesundheit und Selbsthilfe des Kreises, organisiert hatte.
Gastgeber Pastor Heinz-Jürgen Luckau, selbst in der Ambulanten Hospizgruppe aktiv, sprach von einem Familientreffen, denn es gehe bei den Selbsthilfegruppen um zuhören, helfen und füreinander da sein. Und: »Wir geben nicht nur, wir werden auch beschenkt.«
Etwa 200 Menschen wollten die Podiumsdiskussion zum Thema Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht hören. Moderatorin Christiane Schäfer befragte Hans Leidenroth (Hospizverein, Städtisches Klinikum Gütersloh), Hartmut Pfeifenschnieder (Rechtsanwalt und Berufsbetreuer), Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld und Georg Ellerbrake (Betreuungsstelle Kreis Gütersloh) zum 1992 geschaffenen Betreuungsgesetz. »Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten soll mit der Verfügung abgesichert werden«, betonte Hans Leidenroth und schilderte die Fälle, für die man verfügen könne, etwa bei unheilbarer Krankheit, vor großen Operationen oder im Pflegefall. Amtsrichter Pöld schilderte den typischen Gang beim Vormundschaftsgericht bis zum Betreuungsbeschluss. Auch hier werde geprüft, in welchen Lebensbereichen (Vermögen, GesundheitÉ) eine Betreuung nötig sei: »Vor dem Beschluss fahre ich persönlich hin und mache mir ein Bild.«

Artikel vom 30.08.2005