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Mit neuem Wissen argumentieren

Die Einwender können ihre Stellungnahmen jetzt präzisieren


Wer im Rahmen der Planoffenlegung keine Einwendung gemacht hat, der hat leider auch später dazu keine Möglichkeit mehr. Verfahrensleiter Jens Kronsbein unterstrich: »Eine Klage wäre dann unzulässig.« Doch wer während der Frist im vergangenen Jahr eine Einwendung gemacht hat, der kann sie nun sogar verstärken. Präzisieren, nennt Jens Kronsbein das. »Kommt man im Laufe der Erörterung zu neuen Erkenntnissen, dann kann man sie jederzeit bei mir einreichen. Auch noch nach Ende der Erörterung«, erklärt er auf Nachfrage des WESTFALEN-BLATTes.
Die Gemeinde Steinhagen und der Kreis Gütersloh wollen davon Gebrauch machen. Punkte, die sie aufgreifen werden, sind die vom Schall-Experten Prof. Dr. Klaus Beckenbauer am Samstag geäußerte Kritik am Lärmschutz (wir berichteten Montag). So hatte der Bielefelder Fachmann ausgeführt, dass Wohnbebauung im Außenbereich wie am Amshausener Feldweg und der Obersteinhagener Luisenstraße durchaus als allgemeines Wohngebiet anzusehen sei, wenn sie ungeachtet von Bebauungsplänen einigermaßen geschlossen sei, und damit strengeren Lärmrichtwerten unterliegt.
Ein Argument, das auch ein Ehepaar vom Feldweg aufgreifen will, um sich dafür einzusetzen, dass dieser südliche Teil der Amshausener Siedlungen überhaupt Lärmschutz bekommt. Wände oder Wälle fehlen an dieser Stelle der A 33 gänzlich. »Wir brauchen mehr Schutz gegen die Autobahn«, sagte die beiden im WB-Gespräch.
»Der Mindeststandard beim Lärmschutz wird unserer Meinung für Steinhagen nicht erreicht«, sagt Wilhelm Gröver, Leiter der Abteilung Umwelt beim Kreis. Aber nicht die Planer seien die bösen Buben, betonte er. Vielmehr zwinge sie der Staatshaushalt, an der äußersten Grenze zu arbeiten. »In Umweltschutz und Ausgleichsflächen wird dagegen viel investiert. Warum wird für den Schutz der Wohngebiete nicht mehr getan?«

Artikel vom 30.08.2005