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Worauf ein Bauherr achten sollte

Zehn Tipps für den Bauvertrag: Damit aus einem Traum kein Alptraum wird


Von Dr. Ekkehard Arendt, »Wohnsiegel«-Justitiar
1. Hausbauunternehmen und Bauherren: Achten Sie darauf, dass der Hausbauvertrag die genaue und vollständige Bezeichnung des Hausbauunternehmens bezüglich Firma, Geschäftsführern, Anschrift und Regis-triernummer sowie Ihre Adresse als Bauherren enthält.
2. Festpreis: Stellen Sie sicher, dass der Preis ein pauschaler Festpreis und für mindestens zwölf Monate garantiert ist.
3. Was im Vertrag nicht enthalten ist: Der Vertrag muss deutlich beschreiben, welche »erforderlichen oder zweckmäßigen« Leistungen für die komplette Realisierung des Bauvorhabens in dem Preis nicht enthalten sind, also vom Bauherrn selbst zu erbringen beziehungsweise zusätzlich zu bezahlen sind (Bespiele: Außenanlagen, Geh- und Fahrwege, Versorgung des Grundstücks mit Strom und Wasser während der Bauphase).
4. Was ist enthalten:ÊIm Vertrag enthalten sein muss die deutliche und umfassende Beschreibung der Bau- und Ausstattungsleistungen nach Art, technischer und äußerer Beschaffenheit sowie (soweit möglich oder sinnvoll) Fabrikat oder Fabrikatsvergleich. Für Oberflächen, die oft erst später festgelegt werden, die Benennung des Verrechnungspreises einerseits für Oberflächen und andererseits für Verlegung/Herstellung (Teppichboden, Parkett, Fliesen, Tapete, Anstriche). Aufführung der im Preis enthaltenen oder nicht enthaltenen Planungs- und Ingenieurleistungen.
5. Alle Absprachen schriftlich:ÊLassen Sie sich alle mündlichen bis zur Vertragsunterschrift getroffenen Absprachen in den Vertragstext aufnehmen. Nur so sind sie auch Vertragsgegenstand.
6. Zahlung erst nach Unterschrift und Baufortschritt: Angemessene Regelung der Ratenzahlungen des Hausbaupreises bezüglich Höhe und Zeitpunkt. Eine erste Ratenzahlung soll in jedem Fall erst nach wirksamem Vertragsabschluss mit Unterschrift oder Bestätigung beider Vertragspartner erfolgen. Die Raten sollen immer erst am Ende einer definierten Leistungsstufe/Baustufe zahlbar sein.
7. Baubeginn und Bauzeit verbindlich festlegen: Der Baubeginn muss klar geregelt sein. Wann und nach Vorliegen welcher Voraussetzungen wird mit dem Bau begonnen? Die Bauzeit sollte ebenfalls verbindlich festgelegt werden, wenn der Bauherr zum Beispiel auf einen bestimmten Einzugstermin angewiesen ist. Auch die Bauabnahme sollte genau geregelt sein.
8. Rücktrittsrecht für Bauherren: Liegen bei Ihnen noch Unsicherheitsfaktoren vor, zum Beispiel bezüglich Ihres Baugrundstücks oder der Bewilligung einer Finanzierung, sollte beim Abschluss des Hausbauvertrages ein spezielles Rücktrittsrecht des Bauherren dafür aufgenommen werden.
9. Benennung der ausführenden Handwerker: Im Bauvertrag sollten alle am Bau tätigen Handwerker für die Absprache etwaiger Sonderwünsche benannt und das Wann und Wie für die Festlegung solcher Sonderwünsche vereinbart werden.
10. VOB und Gewährleistung: Bestehen Sie auf die Aushändigung des Textes der Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) vor Abschluss des Hausbauvertrags, wenn sie gelten soll. Bestehen Sie außerdem auf die Festlegung einer fünfjährigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche von der Abnahme an, auch wenn die Geltung der VOB vereinbart wird.

Artikel vom 02.09.2005