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Wahl-ABC
Was bedeutet »qualifizierte Mehrheit«? Und wie kommt es zu einer Kandidatur? Von heute an finden sich in loser Folge Erläuterungen zu solchen und anderen Begriffen im Wahl-ABC.

G wie Grundmandatsklausel: Die Grundmandatsklausel ermöglicht das Durchbrechen der Fünf-Prozent-Hürde. Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate errungen hat, zieht sie nach dieser Klausel auch dann in den Bundestag ein, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat - und zwar gemäß ihrem Zweitstimmenanteil. Nach der Wiedervereinigung schaffte dies nur die PDS im Jahr 1994. Sie hatte vier von fünf Wahlkreisen im Ostteil Berlins gewonnen und kam deshalb entsprechend ihrem Zweitstimmenergebniss von 4,4 Prozent mit 26 weiteren Abgeordneten in den Bundestag. 1957 war zuletzt der Deutschen Partei mit Hilfe dieser Klausel der Einzug in den Bundestag gelungen.

H wie Hochrechnung: Nach Schließung der Wahllokale zeigen mehrere Hochrechnungen erste Erkenntnisse über das Wahlergebnis, die recht präzise sind und sich über den Abend hinweg dem vorläufigen amtlichen Endergebnis annähern. Für Hochrechnungen werden Ergebnisse von ausgewählten Stimmbezirken ausgewertet, die in ihrer Gesamtheit ein repräsentatives Bild ergeben. Von diesen Daten wird auf das Wahlergebnis geschlossen. Das Ergebnis der letzten Hochrechnung weicht für jede Partei nach Angaben der Forschungsgruppe Wahlen um maximal einen Prozentpunkt vom tatsächlichen Resultat ab.

I wie internationale Wähler: Auch Deutsche, die im Ausland leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen. Sie müssen dazu drei Wochen vorher als Wähler registriert sein. Die Anträge auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis bekommen sie in allen deutschen Botschaften und Konsulaten. Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer früheren deutschen Heimatgemeinde bekommen Auslandsdeutsche die Wahlunterlagen per Post zugeschickt. 50 000 Wahlberechtigte leben im Ausland.

J wie Jungwähler: 2,6 Millionen junge Menschen dürfen am 18. September zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl mitstimmen, 1,3 Millionen Männer und etwa ebenso viele Frauen. Damit liegt die Zahl der Jungwähler in diesem Jahr deutlich niedriger als 2002. Hauptgrund dafür ist die von vier auf drei Jahre verkürzte Legislaturperiode. Damit konnten auch weniger Wahlberechtigte »nachwachsen«. Erstmals wählen dürfen die Bürger, die in der Zeit vom 23. September 1984 bis zum 18. September 1987 geboren sind.

Artikel vom 25.08.2005