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Schöffengericht bestrafte
Lübbecker Drogendealer

21 Monate auf Bewährung und gemeinnützige Arbeit

Lübbecke/Minden (by). Wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Drogenhandels hat das Mindener Schöffengericht gestern einen 31-jährigen Mann aus Lübbecke zu einer 21-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Dealer in einer Vielzahl von Fällen jeweils Haschisch in kleinen Dosierungen an einen 31 Jahre alten Junkie verkauft hatte, um damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Mit dem Strafmaß ging das Gericht weit über den Antrag des Staatsanwaltes hinaus, der nur 14 Monate Freiheitsentzug auf Bewährung gefordert hatte. Dem Verurteilten wurde es ferner zur Auflage gemacht, innerhalb der nächsten zehn Monate 200 unentgeltliche gemeinnützige Arbeitsstunden zu verrichten und sich in die Obhut eines Bewährungshelfers zu begeben, dessen Anweisungen er zu befolgen hat. Die Bewährungszeit wurde auf die Dauer von drei Jahren festgesetzt.
Der Angeklagte bestritt bis zuletzt die Vorwürfe und zeichnete sich durch seine patzige Redensart und zuvor durch Dreistigkeit gegenüber den Justizbehörden aus, so die Vorsitzende Richterin. Der einzige Zeuge, ein Freund des Angeklagten, dem er seinerzeit den Stoff verkauft hatte, war nach Ansicht des Gerichts glaubwürdig. Der Angeklagte mit polnischem und deutschem Pass sowie ohne Arbeit und irgendwelche Einkünfte, bezichtigte den Zeugen hingegen der Falschaussage.
Angeklagt waren rund 100 Fälle, wovon der größte Teil mit Hinblick auf die anderen vorläufig eingestellt wurden. Übrig blieben 42 Fälle, in denen der Lübbecker jeweils mindestens ein Gramm Haschisch an seinen »Kunden« veräußerte und dabei je Gramm fünf bis zehn Euro kassierte. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Deutsch-Polen stellte die Kripo ein weiteres halbes Gramm sowie zwei Feinwaagen sicher. Eine der Waage sei seine, zu dem Besitzer der anderen wollte der Dealer keine Angaben machen.
Strafmildernd wirkte sich für den Angeklagte aus, dass es sich bei dem Haschisch um eine weiche Drogen handelte und der vom Gericht geladene Zeuge der einzige Abnehmer war. Straferschwerend hingegen waren u.a. die Vielzahl der Fälle. Auch war der Lübbecker den Justizbehörden kein Unbekannter mehr. Ein Verfahren gegen ihn vor dem Jugendrichter wegen gemeinschaftlichen Diebstahls wurde eingestellt. Ein weiteres Verfahren gegen ihn läuft noch. In einer Verhandlung gegen seinen Bruder soll er eine Falschaussage gemacht haben.

Artikel vom 27.07.2005