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möglichst rasch

»Wind«-Brief an Regierungschef

Getmold (wm). Das nordrhein-westfälische Ministerium für Bauen und Verkehr befasst sich derzeit mit dem Thema Windkraftanlagen. Diese Anlagen stoßen seit einiger Zeit nicht nur wegen ihrer Subventionierung auf immer weniger Gegenliebe.

Vor dem Hintergrund, dass im Landschaftsraum südlich der Dümmerniederung entlang der Landesgrenze zu Niedersachsen und auch in der Stadt Pr. Oldendorf Standorte ausgewiesen werden sollen bzw. Windvorranggebiete untersucht werden, hatten Bürger und Ortsheimatpflegere aus Stemwede und Pr. Oldendorf sowie aus angrenzenden niedersächsischen Gemeinden im April eine Resolution gegen neue Anlagen verfasst und der damals noch im Amt befindlichen rotgrünen Landesregierung übersandt.
Inzwischen hat sich Ernst Lohmeyer, Vorsitzender der Dorfgemeinschaft Getmold, bereits an den neuen NRW-Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) gewandt in der Hoffnung, gerade auch von der neuen CDU/FDP-Koalition Unterstützung in dieser Angelegenheit zu bekommen. Denn im Koalitionvertrag wurde vereinbart, dass man die Verteuerung der Energie infolge staatlicher Eingriffe beenden wolle, ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Wohngebäuden eingeführt werden solle und dass Kommunen leichter Höhenbegrenzungen für Windräder durchsetzen können. Außerdem solle die Privilegierung von Windindustrieanlagen im Baugesetzbuch des Bundes außer Kraft gesetzt und die Möglichkeit eröffnet werden, Vorrang- bzw. Konzentrationszonen für raumbedeutsame Windenergieanlagen festzulegen. Dabei soll erreicht werden, dass schon eine einzige Anlage als raumbedeutsam gelten kann.
Lohmeyer fragt in seinem Schreiben, ob die Stadt Pr. Oldendorf aufgefordert werden könne, das Standort-Suchverfahren - vorerst -Ɗauszusetzen, bis die neue Landesregierung entsprechende Neuregelungen getroffen hat. Weiter will er u.a. wissen, ob jede Kommune Flächen für Windenergieanlagen ausweisen müsse, ob die angedachten Abstandsflächen auch für bauliche Außenbereiche gelten und ob die Investoren in Verbindung mit einer Genehmigung dazu verpflichtet werden können, mit ihrem Privatvermögen bei Außerbetriebnahme den Rückbau der Anlage abzusichern.
Im Auftrag von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers hat Johann Wilhelm Müller aus der Staatskanzlei geantwortet und mitgeteilt, dass die neue Landesregierung - wie angekündigt - »den NRW-Windenergieerlass mit dem Ziel einer möglichst restriktiven Steuerung des Baus von Windkraftanlagen grundlegend überarbeiten wird«.
Bestätigt wird gleichzeitig die Einführung des Mindestabstandes von etwa 1,5 Kilometern zur Wohngebäuden. »Möglichst rasch und umfassend« werde das Fachministerium die weiteren Lohmeyer-Fragen beantworten.
Daran dürften auch die Jagdgenossenschaft Getmold und der Jagdpächter interessiert sein. Denn sie befürchten durch weitere Anlagen die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft sowie Störungen der Menschen durch Ver-schattung und Lärm. Deshalb dürfe es keine Ausweisung von Windvorranggebieten in Getmold geben.

Artikel vom 27.07.2005