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Autoknacker
nicht einsichtig

Gericht verhängt 160 Arbeitsstunden

Hiddenhausen (cl). Der heute 20-jährige Theo S. (Namen geändert) und der drei Jahre jüngere Tonio G. besuchten beide in Schweicheln die Schulen für Erziehungshilfe Arche bzw. Eickhofschule. Am 4. Dezember 2004 zogen beide los, um Autos aufzubrechen.

Tonio G. schraubte die Türgriffe ab und öffnete fünf Fahrzeuge durch Schlossstechen. Die Ausbeute war minimal und stand in keinem Verhältnis zu den angerichteten Sachschäden.
Tonio G. bestritt alle ihm zur Last gelegten Taten, Staatsanwalt Speyer, die Vorsitzende Richterin Alexandra Sykulla und die Schöffen waren aber von seiner Schuld überzeugt und stockten die bisherige Einheitsjugendstrafe von 15 Monaten auf Bewährung (wegen Raub, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis) um weitere sechs Monate auf.
Er bekam aber wider Erwarten eine erneute Bewährungschance, obwohl auch seine Bewährungshelferin lapidar urteilte: »Mit 15 Monaten auf Bewährung würde ich mich anders verhalten als er es tut.« Der Mitangeklagte Theo S. ging ehrlicher mit seinen Taten um. Ihm scheint die halbjährige Untersuchungshaft bei seiner Reifung geholfen zu haben. Zwar hatte er bis dahin sämtliche Hilfsangebote ausgeschlagen, jetzt stand er aber zu den vier Autoaufbrüchen, die er allein und deutlich rustikaler begangen hatte, da er die Technik des Griffabschraubens im Gegensatz zu Tonio G. nicht beherrschte. Er belastete aber glaubwürdig den leugnenden Mitangeklagten wegen der ersten fünf gemeinsam begangenen Taten.
Auch bei S. mussten ein schwerer Raub und ein Diebstahl in die neue Einheitsjugendstrafe einbezogen werden: Heraus kamen für ihn 18 Monate mit Bewährung, beide Angeklagte sollen je 80 Arbeitsstunden ableisten.

Artikel vom 26.07.2005