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»Das Recht
auf Petition
nutzen«

Hilfe aus dem Landtag

Düsseldorf/Kreis Höxter (WB). Im nordrhein-westfälischen Landtag haben die Abgeordneten jetzt ihre Ausschusszugehörigkeiten für die nächsten fünf Jahre geregelt. MdL Jürgen Unruhe (SPD) arbeitet im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie im Petitionsausschuss.

Der Petitionsausschuss der vergangenen Wahlperiode hat sich mit fast 25 000 verschiedenen Eingaben der Menschen in Nordrhein-Westfalen befasst. Unruhe: »Der Petitionsausschuss hat in der demokratischen Verfassung eine ganz zentrale Stellung. Hier können wir mit Verantwortungsbewusstsein und Fingerspitzengefühl Behördenabläufe ganz konkret und für den Einzelfall beeinflussen.« Denn das Petitionsrecht räume jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen und ungleiche Behandlungen durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung auslösen.
Das Instrument der Einwendungen an den Landtag steht allen Menschen offen. Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Behörden und sonstigen Verwaltungseinrichtungen sind laut Landesverfassung und Grundgesetz verpflichtet, dem Petitionsausschuss auf sein Verlangen jederzeit Zutritt zu ihren Einrichtungen zu gestatten, Auskünfte zu erteilen und Akten zugänglich zu machen. Jürgen Unruhe: »Ich ermuntere deshalb jeden, der sich von Behörden benachteiligt fühlt, vom Petitionsrecht Gebrauch zu machen.«

Artikel vom 26.07.2005