26.07.2005
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1.
Wenn der Betroffene der Weitergabe seiner Daten nicht widersprochen hat:
Vor- und Familienname, akademischer Grad und Anschrift an Parteien, Wählerguppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten und
im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden an Antragsteller und Parteien.
2.
Wenn der Meldebehörde eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt:
Alters- und Ehejubiläen an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk sowie
Vor- und Familienname, akademischer Grad und Anschriften der Einwohner ab vollendetem 18. Lebensjahr an Adressbuchverlage.
Betroffene, die nach § 35 Abs. 6 des Meldegesetzes NW von ihrem Widerspruchs- bzw. Einwilligungsrecht Gebrauch machen wollen, werden gebeten, die entsprechende Erklärung schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen, Rathaus, Ostkorso 8, Zimmer 2-6, abzugeben. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Bad Oeynhausen, 22. 7. 2005
Artikel vom 26.07.2005