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Richter verdonnern
Studenten zum Zahlen

Verwaltungsgericht: 650 Euro Gebühren zulässig

Von Dietmar Kemper
Bielefeld/Minden (WB). Das Verwaltungsgericht Minden hat gestern die Klagen von sechs Studenten gegen Gebühren für ein Zweitstudium abgeschmettert.

Wer bereits einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben habe, müsse in Nordrhein-Westfalen 650 Euro Studiengebühren pro Semester für ein zweites Studium zahlen, stellte die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts in ihrer Grundsatzentscheidung fest. Hierzu seien auch diejenigen verpflichtet, die ihr Erststudium im Ausland, in einem anderen Bundesland oder an einer privat finanzierten Hochschule in NRW absolviert haben.
Zwei Studenten der Universität Bielefeld, ein Student der Fachhochschule Lippe-Höxter in Detmold, eine Studentin der Hochschule für Musik in Detmold und zwei angehende Akademiker der Universität Paderborn waren vor Gericht gezogen, um die Verfassungsmäßigkeit des Studienkontenmodells überprüfen zu lassen. Nach dem von der rot-grünen Landesregierung erlassenen Studienkontenfinanzierungsgesetz dürfen Hochschulrektoren seit dem Sommersemester 2004 von Langzeitstudierenden und denen, die ein Zweitstudium begonnen haben, Gebühren verlangen. Nach Auffassung der klagenden Studenten verstößt dies gegen die in Artikel 12 des Grundgesetzes garantierte Berufsfreiheit.
Die Einführung von Studiengebühren sei »verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden«, urteilten dagegen die Richter. Die Berufsfreiheit garantiere kein kostenfreies Zweitstudium. Erhebung und Höhe der Gebühren stellten zudem keine unüberwindbare Hürde für diejenigen da, die ernsthaft erneut studieren wollen. Das Gericht verwies auf zahlreiche Ausnahme- und Härtefallklauseln. Der Gesetzgeber habe mit der Einrichtung eines Studienkontos zum zügigen Abschluss des Erststudiums animieren wollen. Das Gericht ließ Berufung gegen die Urteile zu.

Artikel vom 15.07.2005