Hamm (dpa). Anbieter von Magnetschmuck dürfen nicht mit einer therapeutischen Wirkung ihrer Produkte werben. Das entschied das Oberlandesgerichtes Hamm. Die Werbung sei wettbewerbswidrig. Es werde der Eindruck erweckt, der Schmuck wirke therapeutisch, wenn man ihn dauerhaft trage. Die Wirkung von Magnetschmuck sei wissenschaftlich umstritten. Werbung, von der die Gesundheit berührt sei, unterliege besonders strengen Regeln. Az.: 4 W 70/05