04.11.2005
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Gütersloh
Bezirksregierung: Sie nimmt fünf klassische Funktionen wahr. Die Bezirksregierung ist Aufsichtsbehörde für die nachgeordneten Landesbehörden sowie die Kreise. Als Rechtsmittelinstanz entscheidet sie über Widerspruchsverfahren. Erstinstanzlich ist sie für Einbürgerungen und Planfeststellungsverfahren (zum Beispiel die A 33) zuständig. Außerdem ist sie Planungs- und Bewilligungsbehörde.
© WESTFALEN-BLATT Folge 549
Artikel vom 04.11.2005