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Werther
Wahlrecht: Jeder Wertheraner ab 18 Jahre kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis bei der Bundestagswahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, kann laut Wahlbekanntmachung der Stadt Werther mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Auch der Versuch ist strafbar.
© WESTFALEN-BLATT Folge 550

Artikel vom 16.09.2005