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Schloss Holte-Stukenbrock
Diakon: in der katholischen Kirche die Vorstufe zum Priester, aber auch, als »ständige Diakone«, Geistliche, die außerdem einen Zivilberuf ausüben und verheiratet sein dürfen. Solche können die Diakonweihe erst empfangen, wenn sie älter als 35 Jahre sind. Dem Diakon obliegt die Arbeit »an der Peripherie«, im sozialen Bereich, im Dienst am Nächsten. Er dient auch am Altar, darf aber keine Sakramente spenden (Ausnahme: Taufe).
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Artikel vom 12.10.2005