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Schlangen
Jagdfrevel: Ein bsonders prekärer Fall von Jagdfrevel ist aus dem Jahr 1732 dokumentiert, als Domherr Carl Adrian von Wolff-Metternich aus Paderborn sich »erkühnte, über die Gräntzen zu gehen und im Lippischen dem Wilde nachzustellen«. Er erlegte mit seinem Gefolge zwei Hirsche, wurde aber vom Förster gefasst. Gegen eine Kaution von 10 000 Talern wurde der Domherr allerdings gleich wieder »dimittiret«.
© SCHLÄNGER ZEITUNGFolge 533

Artikel vom 30.09.2005