15.09.2005
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Delbrück
Anerbenrecht: Das Anerbenrecht bedeutete, dass das jüngste Kind den Hof erbt. Die anderen erhielten bei entsprechender finanzieller Situation eine Abfindung. Oft blieben die älteren Geschwister als Arbeitskräfte auf dem Hof oder suchten als Heuerlinge ihr Auskommen. Übergab der alte Bauer den Hof an das jüngste Kind, so war im Idealfall ein kleineres Haus für das Altbauerehepaar vorhanden.
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Artikel vom 15.09.2005