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Verlockende Vergünstigungen für Betriebsrat nicht strafbar


Besondere Vergünstigungen für Betriebsräte sind nach Angaben des obersten Korruptionsermittlers in Niedersachsen in der Regel nicht strafbar. »Wenn sich einzelne Mitglieder eines Betriebsrates kaufen lassen vom Vorstand des Betriebes, dann ist das sittlich moralisch sicherlich äußerst verwerflich, aber strafrechtlich nach meiner Einschätzung überhaupt nicht relevant«, sagte der Leiter der Zentralstelle Korruption des Landeskriminalamts Niedersachsen (LKA), Wolfgang Lindner.
Die VW-Führung soll nach Medienberichten einzelnen Betriebsräten Reisen und Prostituierte bezahlt haben. Die Abrechnung sei über so genannte Eigenbelege - vom Zahlenden selbst ausgestellte Quittungen - gelaufen. Der Vorstand habe solche Belege unterzeichnet. Volkswagen wollte die Vorwürfe nicht kommentieren. Prostitution sei nicht selten ein Mittel, um Geschäftspartner zu beeinflussen, sagte Lindner.

Artikel vom 06.07.2005