Berlin (dpa). Mitarbeiter in der Evangelischen Kirche und der Diakonie müssen künftig grundsätzlich auch Kirchenmitglied sein. Ausnahmen sind nur möglich, wenn »Aufgaben nicht zur Verkündigung oder Seelsorge gehören« oder damit keine Leitungsfunktion verbunden ist. Das hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beschlossen, wie gestern mitgeteilt wurde. In Deutschland gibt es 650000 Mitarbeiter in der Evangelischen Kirche und der Diakonie. Die EKD spricht von einer »selbstverständlichen Loyalitätspflicht«, die zum Beispiel ein Engagement für eine Sekte ausschließe.