Karlsruhe (dpa). Die Einstufung der Wochenzeitung Junge Freiheit als rechtsextremistisch im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht verletzt die Pressefreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Junge Freiheit hatte gegen ihre Aufnahme in die Verfassungsschutzberichte 1994 und 1995 geklagt. Nach den Worten der Richter reicht die bloße Kritik an Verfassungswerten für die Einstufung als rechtsextremistisch nicht aus. Die Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Elementen sei ebenso erlaubt wie die Äußerung von Forderungen, »tragende Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu ändern«, befanden die Richter. Nun muss das Verwaltungsgericht Düsseldorf erneut über den Fall entscheiden. Az.: 1 BvR 1072/01