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Trauer um tote Soldaten

Andreas H. wird in Bad Oeynhausen beigesetztÊ- Gedenkfeier in Köln

Bad Oeynhausen/Köln (WB/dpa). Bei einer Trauerfeier auf dem Kölner Flughafen haben Angehörige, Politiker und Kameraden gestern Abend der beiden in Afghanistan getöteten Bundeswehrsoldaten gedacht. Eine Luftwaffenmaschine hatte die Särge des Hauptfeldwebels Andreas H. (37) aus Bad Oeynhausen und eines 26-jährigen Oberfeldwebels nach Köln gebracht.Bundeswehrsoldaten tragen einen mit der deutschen Flagge bedeckten Sarg. Foto: Reuters
»Sie wollten helfen, dass in Afghanistan der Frieden mit weniger Waffen Wirklichkeit wird. Dabei sind sie auf schreckliche Weise ums Leben gekommen«, sagte Militärpfarrer Peter Michaelis in einem Hangar auf dem militärischen Teil des Kölner Flughafens. Die beiden Soldaten waren am Samstag in der Provinz Tachar im Nordosten Afghanistans getötet worden, als beim Verladen von Munition drei Lastwagen explodierten.
Unter Trommelwirbel wurden die mit Flaggen bedeckten Särge in einen Hangar gebracht, wo zehn Familienmitglieder, Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) und Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan auf die Toten warteten. »Sie können nicht fassen, was geschehen ist«, sagte Michaelis zu den Angehörigen und Kameraden.
Andreas H. soll morgen Vormittag auf dem Friedhof der evangelischen Altstadtgemeinde im Bad Oeynhausener Stadtteil Eidinghausen beigesetzt werden. An der Zeremonie wird neben dem Pfarrer der Gemeinde auch ein Militärpfarrer beteiligt sein. Bad Oeynhausens Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann (SPD) will unter den Trauergästen sein. Der Vater des Verstorbenen war bis vor kurzem im Behindertenbeirat der Stadt aktiv. Im Stadtrat war am Mittwochabend des Toten gedacht worden.
Zu den militärischen Ehren in Form einer so genannten Abordnung oder eines kleinen militärischen Ehrengeleits, die in solch einem Fall möglich sind, gehören eine Ehrenwache von sechs Soldaten, uniformierte Sarg- und Kranzträger sowie der Auftritt eines Trommlers oder eines Trompeters. Die Details der einzelnen Formen der Ehrerbietung sind in entsprechenden Dienstvorschriften geregelt. In welchem Ausmaß die Bundeswehr sich allerdings an der Beerdigung beteiligen soll, das entscheiden die Angehörigen. Seite 4:Hintergrund

Artikel vom 30.06.2005