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Gut versichert in den Berufsstart

Experten beantworten Leserfragen - Telefonaktion am Donnerstag

Bielefeld (WB/ef). Für viele junge Leute beginnt nach den Sommerferien der Ernst des Lebens: Ausbildung, Studium, Berufseintritt. Während sie selbst Gedanken an Schicksalsschläge verdrängen, machen sich ihre Eltern Sorgen: Wie ist unser Kind im Fall von Unfall, Krankheit oder Berufsabbruch abgesichert?

Wie viel Vorsorge ist geboten, wenn der Staat die Leistungen sozialer Absicherung weiter zurückfährt? Welche Versicherungen sind unbedingt notwendig, welche Zusatzversicherungen sinnvoll? Berufseinsteiger sollten über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen. Wie funktioniert die?
Vermögensbildende Leistungen werden oft links liegen gelassen, aber gerade damit können junge Leute vom Staat geförderte Rücklagen bilden. »Die junge Generation von heute muss angesichts der dramatischen Situation bei den gesetzlichen Rentenkassen an übermorgen denken«, raten Fachleute. »Berufseinsteigern drängen sich die Riester-Rente und die Möglichkeiten betrieblicher Altersversorgung förmlich auf.«
Zusätzliche eigene Vorsorge sei heute wichtiger denn je, betonen Verbraucherexperten. »Weil das aber häufig eher die Eltern begreifen, wollen sie wissen, wie sie dem Nachwuchs auch finanziell helfen können. Sie wollen sicher gehen, dass ihr zur Absicherung gedachtes Geld vom Filius auch wirklich als Rücklage fürs Alter oder für Notfälle genutzt wird und sich nicht schon vorher verflüchtigt.«
Die Fachleute sind sich einig, dass Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen unabdingbar sind. Wer etwa beim Skate-Boarden seinen Kommilitonen »über den Haufen« fährt und dessen Gesundheit dabei ernsthaft schädigt, haftet laut Gesetz mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen - womöglich ein ganzes Leben lang.
Zwei Experten vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beantworten Donnerstag, 30. Juni, in der Zeit von von 11 bis 13 Uhr bei einer Telefonaktion kostenlos Fragen der Leser. Die Rufnummern werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Artikel vom 28.06.2005