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Brakel
Bürgenliste: Die Kreissparkasse zu Brakel hatte im Jahr 1850 eine Bürgenliste aufgestellt. Wollte ein Bürger ein Darlehen in Anspruch nehmen, musste er zwei Bürger beibringen, die bereit waren mit ihrem eigenen Kapital zu bürgen. Eine solche Bürgenliste wurde regelmäßig überprüft und notfalls auch korrigiert. Sie gab auch Aufschluss über Namen von Familien und Berufsgruppen.
© WESTFALEN-BLATT Folge 89

Artikel vom 30.09.2005