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Rentengüter: Mit der Einführung der »Rentengüter« ermöglicht der Preußische Staat von 1890 an die Neugründungen von kleineren bäuerlichen Besitzungen. Dadurch können besitzlose Landarbeiter unkultivierte Heideflächen (Ödland) gegen eine feste Geldrente erwerben. Staatliche Rentenbanken übernehmen die Belastungen und regeln die spätere Ablösung der Hypotheken.
© VERLER ZEITUNGFolge 508

Artikel vom 15.09.2005