15.08.2005
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Spenge
Brautschatz: Im 18. Jahrhundert erhielt der Erbe den elterlichen Hof ungeteilt. Den abgehenden Kindern stand eine Abfindung, ein »Brautschatz« zu. Dieser sollte ihnen die Einheirat in einen anderen Hof ermöglichen. Die Besitzer achteten auf die Größe des Schatzes, weil die meisten Höfe wegen der Verpflichtungen gegenüber den Grund- und Leibherrn und der Kirche darauf angewiesen waren.
© SPENGER NACHRICHTENFolge 481
Artikel vom 15.08.2005