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Bezirksregierung Detmold
Bekanntmachung
des Erörterungstermins
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn 33 (A 33) - Planfeststellungsabschnitt 6 - zwischen der B 61 in Bielefeld-Brackwede und dem Schnatweg in Steinhagen von Bau-km 39+200 bis Bau-km 47+102
u.a. einschließlich der folgenden Inhalte:
O
der Anschlussstelle A 33/L 778 (Bielefelder Str.) in Steinhagen
O
der planfreien Überführung der A 33 über die B 61 (Gütersloher Straße), die Heidekampstraße, die L 806 (Brockhagener Str.), die K 18 (Queller Str. in Bielefeld) und den Juckemühlenweg
O
der planfreien Überführung der Zinnstraße (als Geh-/Radweg), der K 31 (Queller Str. in Steinhagen), der Lange Str., der L 778 (Bielefelder Str.), derL 791 (Bahnhofstr.), des Upheider Weges sowie von Wirtschaftswegen
O
Verlegung einer 110/220 KV-Leitung
O
der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie
O
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbes. 209 ha Kompensationsmaßnahmen einschließlich Folgemaßnahmen
Zum Bauvorhaben gehören auch alle mit den oben explizit genannten Inhalten im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen am vorhandenen Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie Maßnahmen der Landespflege
auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld:
Gemarkung Brackwede,
Gemarkung Ummeln,
Gemarkung Quelle
Gemarkung Holtkamp
Flur 1, 19,
Flur 37, 38,
Flur 2,
Flur 3,
auf dem Gebiet der Gemeinde Steinhagen, Kreis Gütersloh:
Gemarkung Steinhagen
Gemarkung Brockhagen


Gemarkung Amshausen
Flur 3, 6, 7, 8, 9, 13
Flur 5, 6, 9, 14,
Flur 60, 61, 65, 66, 69, 70
(Flurbereinigung Brockhagen)
Flur 2, 3,
auf dem Gebiet der Stadt Halle, Kreis Gütersloh:
Gemarkung Kölkebeck
Gemarkung Künsebeck
Gemarkung Hörste
Flur 5,
Flur 3, 4,
Flur 10, 11,
und auf dem Gebiet der Stadt Harsewinkel, Kreis Gütersloh:
Gemarkung Harsewinkel
Flur 47, 50, 56, 57, 58, 59.
Die im o.g. Planfeststellungsverfahren rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin gliedert sich in eine Generaldebatte sowie in Einzelgespräche für die Grundstücksbetroffenen.
Die Generaldebatte findet statt in der Zeit vom
26. 8. - 3. 9. 2005
(am 28. und 31. 8. 2005 keine Erörterung)
in der Aula des Schulzentrums Steinhagen
Am Laukshof 10
33803 Steinhagen.
Die Erörterung beginnt jeweils um 10.00 Uhr.
Folgende Tagesordnung ist für die Generaldebatte vorgesehen:
Freitag, 26. 8. 2005
O
Eröffnung/Einführung
O
Allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen
O
Kurzbeschreibung des Vorhabens durch den Antragsteller
O
Verkehr (Bedeutung der A 33, Auswirkungen auf das Verkehrswegenetz)
Samstag, 27. 8. 2005
O
Auswirkungen auf den Menschen (Lärm, Luftschadstoffe)
Montag, 29. 8. 2005
O
Trassenwahl
O
Abschnittsbildung
Dienstag, 30. 8. 2005
O
Landwirtschaft/Forstwirtschaft/Jagd
O
Soziales und wirtschaftliches Umfeld
Donnerstag, 1. 9. und Freitag 2. 9. 2005
O
Umwelt
Samstag, 3. 9. 2005
O
Nochmals Möglichkeit für Stellungnahmen und Fragen zu allen Tagesordnungspunkten
O
Abschließende Stellungnahmen
O
Beendigung der Erörterung
Die Einzelgespräche mit den Grundstücksbetroffenen finden statt in der Zeit vom 20. - 22. 9. 2005 in der Begegnungsstätte »Alte Feuerwehr Amshausen« in Steinhagen. Die Grundstücksbetroffenen werden hierzu gesondert geladen.
Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann aber auch anderen Personen die Anwesenheit gestatten. Hierüber wird der Verhandlungsleiter zu Beginn der Erörterung entscheiden. Der Verhandlungsleiter weist bereits jetzt darauf hin, dass er im Interesse eines transparenten und bürgerfreundlichen Verfahrens allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an der Erörterung ermöglichen will, sofern kein Beteiligter widerspricht.
Detmold, den 4. Juli 2005
gez. Kronsbein
(Verhandlungsleiter)

Artikel vom 04.07.2005