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Gütersloh
Städteordnung: Der Vorteil der Städteordnung gegenüber der Landgemeindeordnung wurde von den Güterslohern im Hinblick auf ihre Selbstständigkeit klar erkannt. Von nun an wählten die Stadtverordneten sowohl die Magistratsmitglieder als auch den Bürgermeister selbst. Die einzige Eingriffsmöglichkeit der Bezirksregierung bestand darin, dass die Wahl von ihr genehmigt werden musste.
© WESTFALEN-BLATT Folge 486

Artikel vom 20.08.2005