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Mzoudi will Deutschland bald verlassen.

Mzoudi endgültig
freigesprochen

Bundesgerichtshof verwirft Revision

Karlsruhe (dpa). Im weltweit ersten rechtskräftigen Urteil wegen der Anschläge des 11. September 2001 ist der als Terrorhelfer angeklagte Marokkaner Abdelghani Mzoudi endgültig freigesprochen worden.
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Bundesanwaltschaft gegen den Freispruch Mzoudis durch das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG).
Dem OLG hatten die Beweise nicht gereicht, um Mzoudi, der zum engsten Umfeld des Todespiloten Mohammed Atta gehört haben soll, als Unterstützer der Hamburger Attentäter zu verurteilen. Nach den Worten des 3. BGH-Strafsenats weist die Beweiswürdigung des OLG keine Rechtsfehler auf.
Mzoudi (32) war wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt.
Laut Bundesanwaltschaft soll Mzoudi seit dem Frühsommer 1999 zur Hamburger Terrorzelle gehört und die Gruppe bei der Planung der Anschläge in den USA unterstützt haben. Laut OLG wurde die Tat jedoch nicht im Frühsommer 1999 in Hamburg geplant. Die Hamburger Attentäter seien erst Ende 1999 in Afghanistan rekrutiert worden. Dass der radikale Islamist Mzoudi in die Pläne eingeweiht worden sei, hielt das Gericht nicht für erwiesen.
Der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf sagte, dem Gericht sei bewusst, »dass diese Entscheidung nicht auf allgemeine Zustimmung stoßen kann«. Allerdings kann der BGH nach Tolksdorfs Worten die Beweiswürdigung der Vorinstanz im Revisionsverfahren nur bei Widersprüchen oder Lücken beanstanden. »Eine Beweiswürdigung, die vertretbar ist, hat das Revisionsgericht hinzunehmen.« Das gelte sogar dann, wenn der BGH selbst zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre. Auch angesichts eines derart ungeheuerlichen Verbrechens dürfe der BGH nicht von seinen Maßstäben abrücken. Az.: 3 StR 269/04
S. 4: Kommentar

Artikel vom 10.06.2005