10.08.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bünde
Ladenöffnungszeiten: Regelungen über die Ladenöffnungszeiten gab es schon vor mehr als 100 Jahren. 1895 hieß es in einer Gewerbeordnung: »Von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens müssen offene Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein.« Ausnahmen gab es für unvorhergesehene Notfälle und an höchstens 40 Tagen im Jahr bis 10 Uhr. Die Ortspolizei konnte diese Tage bestimmen.
© BÜNDER ZEITUNGFolge 477

Artikel vom 10.08.2005