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Rappe fordert
Hartz IV-Korrektur


Berlin (Reuters). Das Mitglied im Hartz-IV-Ombudsrat, Hermann Rappe, hat Korrekturen bei der Arbeitsmarktreform gefordert. Wer eine lange Lebensarbeitszeit vorzuweisen habe, solle auch länger reguläres Arbeitslosengeld beziehen, sagte der frühere IG Chemie-Chef. Das Hartz-IV-Gesetz beschränkt den Bezug von Arbeitslosengeld I auf zwölf Monate. Nur Menschen, die 55 Jahre oder älter sind, haben Anspruch auf 18 Monate.

Artikel vom 07.06.2005