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Zinsbereinigung und Schutzzins

Zinsbereinigung bedeutet, dass der Zins auf jede Spareinlage und jeden zu versteuernden Unternehmensgewinn um eine »marktübliche Verzinsung« des eingesetzten Kapitals, den so genannten Schutzzins, »bereinigt« wird.
Das Kapitaleinkommen aller Steuerpflichtigen wie Zinsen aus Spareinlagen, Gewinne aus Be-triebsinvestionen etc. soll künftig nur noch einmal abschließend anstatt wie bisher mehrfach mit Steuern belegt werden.
Die Verzinsung auf Eigenkapital bliebe dann bis zur Höhe des »Schutzzinses« (siehe oben) steuerfrei. Erst eine Verzinsung oberhalb dieser Marke, das heißt: eine höhere Verzinsung als die übliche, würde auch weiterhin einer Besteuerung unterliegen. Und zwar für alle unternehmerischen Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit.

Artikel vom 07.06.2005