02.06.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

OP-Tuch vergessen: Arzt verurteilt


Leer (dpa). Ein Chefarzt aus Leer trägt für den Tod eines Patienten Verantwortung, der 2002 an den Folgen eines vergessenen OP-Tuchs im Bauch gestorben war. Das Amtsgericht Leer verurteilte den Mediziner gestern wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 12 600 Euro. Nach Überzeugung des Gerichts hätte sich der Arzt nach der Bauchoperation nicht auf das Nachzählen der OP-Tücher verlassen dürfen. Er hätte vor dem Verschließen der Wunde den Bauchraum noch einmal kontrollieren müssen.

Artikel vom 02.06.2005