02.06.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bürgerinitiative
spricht von
»Durchbruch«

OVG gab Anwohnerklage statt

Von Burgit Hörttrich
Bielefeld (WB). Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern der Berufung von zwei Anwohnerinnen der Detmolder Straße teilweise stattgegeben, die gegen die Verkehrslärmbelastung geklagt hatten. Nach Ansicht des Gerichtes komme die Verhängung eines Tempolimits auf 30 Stundenkilometer während der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr in Frage. Zunächst einmal bis zum Beginn des Straßenumbaus, geplant von März 2006 an.

Die beiden Klägerinnen, die seit Jahrzehnten gegenüber der Paul-Gerhardt-Kirche wohnen, wurden von der Bürgerinitiative »Sichere Detmolder Straße« unterstützt. Die spricht von einem »anwohnerfreundlichen Urteil«. Beklagter war der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld, der vom 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) verpflichtet wird, über die Anträge der Anwohnerinnen so genannte verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Senkung der Straßenlärmbelastung anzuordnen, neu zu entscheiden. Zumindest, soweit die Nachtzeit betroffen ist.
Dr. Stefan Klotz, Abteilungsleiter Verkehrsplanung und Straßenverkehrsbehörde, will zunächst einmal den Begründungstext des OVG »abwarten und prüfen«. Es könne demnach zu einem nächtlichen Tempolimit bis zum Umbaubeginn kommen, müsse aber nicht. Klotz: »Nach Ausbau-Abschluss soll es laut Planung ja auf alle Fälle wieder Tempo 50 sein.« Er weist darauf hin, dass das OVG der Stadt keine Frist setze, wann sie verkehrsrechtliche Maßnahmen, um die Lärmbelästigung zu mindern, umzusetzen habe: »Wir müssen in angemessener Zeit, aber nicht sofort reagieren.«
Klotz sieht die Auffassung der Stadt bestätigt, dass der schlechte Zustand der Fahrbahn der Detmolder Straße eine schnellstmögliche Sanierung erforderlich mache. Die Planungen liefen inzwischen seit dreizehn Jahren, zurzeit warte die Stadt auf den Planfeststellungsbeschluss. Klotz: »Die Unterlagen liegen in Düsseldorf.«
Das Verwaltungsgericht Minden hatte den Klägerinnen im März 2004 kein Recht gegeben, so dass diese in Berufung gegangen sind. Anfang April diesen Jahres hatte sich Richter Dr. Max Seibert bei einem Ortstermin mit den Gegebenheiten vertraut gemacht und zwei Vorschläge zur Güte gemacht: Lärmschutzfenster, die sie hätten vorfinanzieren müssen, wurden von den Klägerinnen abgelehnt, ein Nachtfahrverbot für LKW von der Stadt. Auch bei der mündlichen Verhandlung gestern hat das Gericht ein Nachtfahrverbot für Lastwagen in Erwägung gezogen, jedoch wegen des hohen Kostenaufwands für die Ausschilderung bis zum geplanten Ausbau als »nicht verhältnismäßig« eingestuft. Die Bürgerinitiative, so Martin Schmelz, schlägt vor, gleich die Umleitungsbeschilderung für die dreijährige Umbauzeit dauerhaft anzubringen: »Dann entstehen keine zusätzlichen Kosten und den Anwohnern ist geholfen.« Die Klägerinnen würden in einem Mischgebiet wohnen, wo tagsüber 75, nacht 68 Dezibel gemessen würden. Es lägen, so Schmelz, Anträge auf Lärmminderung bei der Stadt, die von Anliegern der Detmolder Straße in reinen Wohngebieten gestellt worden seien: »Dort liegen die Grenzwerte um fünf Dezibel niedriger.« Schmelz nennt das Urteil einen »Durchbruch«.

Artikel vom 02.06.2005