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Opfer fuhr zu schnell

Mofa-Halter trifft nach Unfall keine Mitschuld


Von Ingo Schmitz
Brakel (WB). Wer mit einem geliehenen Mofa, das vom Halter technisch verändert worden ist, verunglückt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht Paderborn, das aus diesem Grund einen Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt hat.
Den Antrag gestellt hatte Sebastian Pordom (19) aus Brakel. Wie berichtet, hatte der Schüler im Jahr 2003 durch einen folgenschweren Alleinunfall mit einem geliehenen Zweirad schwerste Verletzungen davongetragen.
Unter den bleibenden Schäden wird der junge Mann, der jetzt zu 80 Prozent behindert ist, nach Auskunft der Ärzte sein Leben lang leiden.
Da das Mofa seines Bekannten frisiert war -Êstatt 25 fuhr es bis zu 70 Kilometer pro Stunde -Êlehnt die Versicherung des Mofa-Halters allerdings jegliche Zahlungen ab.
Obwohl Sebastian Pordom behauptet, nichts von den Manipulationen an dem Motor gewusst zu haben, sieht das Landgericht Paderborn keine Möglichkeit, dem Halter die Schuld oder zumindest eine Teilschuld an dem Unfall zu geben.
»Das Opfer hätte während der Fahrt die Geschwindigkeit so regeln müssen, das es das Fahrzeug sicher beherrschen konnte«, heißt es in der Begründung des Landgerichts.
Das von Sebastian Pordom geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 50 000 Euro wird der junge Mann wohl nie bekommen.

Artikel vom 19.05.2005