Augsburg (dpa). Die Krankenkassen müssen die Gehälter ihrer Vorstände offen legen. Das hat das Augsburger Sozialgericht in einem Musterprozess entschieden. Laut Urteil muss die Betriebskrankenkasse Essanelle die Einkünfte ihrer Chefs in der Mitgliederzeitung veröffentlichen. Das Bundesversicherungsamt hatte als Aufsichtsbehörde gegen die Kasse geklagt.