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Marathondienste
sind Arbeitszeit


Straßburg (dpa). Im Streit um Marathondienste in Krankenhäusern will das EU-Parlament die Position der Ärzte stärken. Die Abgeordneten stimmten gestern in Straßburg dafür, dass Bereitschaftsdienste von Medizinern und anderen Arbeitnehmern grundsätzlich als Arbeitszeit gelten müssen. Die Europäische Kommission will das nicht. Die Sozialpartner in den Mitgliedsländern sollen nach den Vorstellungen des EU-Parlaments allerdings selbst entscheiden können, ob inaktive Zeiten während des Bereitschaftsdienstes geringer gewichtet werden als aktive Arbeit.

Artikel vom 12.05.2005