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Lübbecke
Städteordnung: Die Fesseln staatlicher Ordnung, 1727 als »rathhäusliches Reglement« nach preußischen Vorstellungen eingeführt, wurden durch die Städteordnung vom 19. November 1808 wieder gelockert. Und die am 17. März 1831 revidierte Ordnung gab die Möglichkeit, Ortsstatuten in Kraft zu setzen. Echte Selbstverwaltung war jedoch immer noch nicht möglich - und das gilt bis heute.
© LÜBBECKER KREISZEITUNGFolge 471

Artikel vom 03.08.2005