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Lübbecke
Vereinigungspunkte: In allen städtischen Statuten und Maßnahmen wurde die Aufsicht der Markengründe immer neu geregelt. In den Vereinigungspunkten von 1674 wurde Wert darauf gelegt, ein vollständiges Markenbuch anzufertigen. Auch menschliche Unzulänglichkeiten wurden angesprochen. So war es den Ratsmitgliedern bei Strafe untersagt, aus der Ratsstube zu plaudern.
© LÜBBECKER KREISZEITUNGFolge 470

Artikel vom 02.08.2005