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Lübbecke
Gerichtsbarkeit: Das Leben und Treiben stand im Mittelalter unter städtischer Gerichtsbarkeit. Dabei spielte die Burgmannschaft, die auf Lehnhöfen, den so genannten Burgmannshöfen saß, eine maßgebliche Rolle. Ein Patriziertum, wie es sich in anderen Städten entwickelte, konnte sich neben diesen Geschlechtern nicht herausbilden, weil sich auch der Handel der Stadt in Grenzen hielt.
© LÜBBECKER KREISZEITUNGFolge 467

Artikel vom 29.07.2005