27.07.2005
Artikelansicht
Lübbecke
Städtische Freiheit: Neben den eigenen Hörigen versagte der Mindener Bischof Volquin von Schwalenberg in der Urkunde aus dem Jahre 1279 auch den Verwaltern des Osnabrücker Gutes das Bürgerrecht. Denn ein Hof und eine Mühle (Rote Mühle) und ein weiterer Hof in Lübbbecke waren Eigentum des Osnabrücker Bischofs, der sie vermutlich nach Meierrecht verwalten ließ.
© LÜBBECKER KREISZEITUNGFolge 465
Artikel vom 27.07.2005