26.07.2005
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Lübbecke
Bürgerrecht: Vom Genuss des Bürgerrechts in Lübbecke nahm der Mindener Bischof Volquin von Schwalenberg in der Stadtrechtsurkunde von 1279 seine Hörigen aus. Denn er wollte seinen eigenen Besitzstand erhalten und seine Stadt nicht zum Konkurrenten im eigenen Machtbereich machen. Dem hohen Geistlichen gehörte der Domhof mit seinen Hörigen an der St. Andreas-Kirche.
© LÜBBECKER KREISZEITUNGFolge 464
Artikel vom 26.07.2005