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Enger
Ehrenamt: Erstmals wird der Begriff Ehrenamt im März 1856 öffentlich verwendet: in der Landesgemeindeordnung für Westfalen. Die Bezeichnung traf hier auf die Gemeindevorsteher zu, denn die Besitzbürger sollten hiermit Anteil am Staat haben. Eine Bezahlung gab es nicht. Die Berufung konnte auch nicht abgelehnt werden. Frauen waren von Ehrenämtern ausgeschlossen. Sie waren im Sozialen tätig.
© ENGERSCHER ANZEIGERFolge 469

Artikel vom 03.08.2005